Wo stehen Sie und Ihre Firma in fünf Jahren?
Steuerberatung mit Zukunft.
Einmal selbstständig, immer selbstständig? Wir denken, gut 90 % unserer Mandantschaft würden diesen Satz ohne zu zögern unterschreiben, womit wir bei einem relevanten Zukunftsthema wären.
Fragen Sie sich nicht auch gelegentlich, was Ihre Steuerberatung aktuell für Sie leistet? In welchem Umfang Sie sie operativ nutzen, wie intensiv strategisch? Ist sie bei wichtigen Unternehmensentscheidungen von Beginn an mit im Boot? Arbeitet die Beratung nur auf Anforderung oder stützt sie mein Geschäft proaktiv? Läuft das operative Geschäft zwischen Buchhaltung und Steuerbüro komplikationslos? Mögen sich die Leute? Wie ist mein Draht und der der Leitenden der Firma zu der Führungsebene der Steuerberatungsgesellschaft? …
Steuerliche Belange besonders bei inhabergeführten Unternehmen reichen tief in den privaten Bereich hinein. Vielfach gelingt die konsequente Trennung von Firma und privatem Vermögen nur bedingt, oft löst sie sich schleichend auf und schafft ungewollte Abhängigkeiten.
Um so wichtiger ist es von Beginn an, aktiv am Wunschprofil einer für Sie idealen Steuerberatungsgesellschaft zu arbeiten. Sie ist absolute Chefinnen- bzw. Chefsache und sollte weder Angestellten noch guten Freunden, geschweige denn einer bekannten Online-Suchmaschine überlassen werden. Sie lachen? Wir haben es erlebt!
Wir von Hansen Schulz & Kollegen verstehen uns als Berater in Steuersachen mit ausgewiesener Expertise und – das macht den Unterschied: konsequent als Dienstleister. Ihre unternehmerischen Belange stehen im Mittelpunkt unserer steuerlichen Beratung, wobei unsere Mandanten den Umfang gemeinsam mit uns verbindlich festlegen.
Selbstverständlich reagieren wir flexibel und kurzfristig auf wechselnde Anforderungsprofile unserer Mandantschaft. In Zeiten, in denen gerade eben noch langfristig gültige Perspektiven durch äußere Umstände kurzfristig obsolet werden, heißt es vorbereitet, schnell und situativ reagieren zu können.
Individuelle Lösungskonzepte für unternehmerische und private Ziele.
Das Handelsblatt zeichnete Hansen Schulz & Kollegen unlängst im Zertifizierungsverfahren „Gewinner unter Handlungsdruck“ mit dem Siegel „Beste Steuerberater 2018-2024“ aus.
Es macht uns stolz, unter 4.126 getesteten Steuerberatern von einer international renommierten Wirtschaftszeitung mit diesem überragenden Ergebnis zertifiziert zu werden. Wir freuen uns über die Anerkennung, weil sie unseren Anspruch als ausgezeichneter Dienstleister bestätigt.
Die klassische Steuerberatung –
von A wie Anlagevermögen bis Z wie Zinsstundung.
Die klassische Steuerberatung bei Hansen Schulz & Kollegen reicht von der steuerlichen Erstberatung eines selbstständigen Kieferorthopäden bis zur komplexen steuerfachlichen Beratung eines mittelständischen Industrie-Unternehmens.
Je nach Leistungsumfang und prognostizierten Aufwendungen erstellen wir Ihnen ein klar definiertes, transparentes und verbindliches Mandats-Angebot. Wir verschaffen Ihnen über Projekthonorare oder gestaffelte Stundensätze involvierter Mitarbeiter Planungssicherheit und den notwendigen Kostenüberblick.
Erstellung des Jahresabschlusses nach Handels- und Steuerrecht.
Zu den komplexeren Aufgaben der Steuerberatung gehört ohne Zweifel die Erstellung des Jahresabschlusses nach Handels- und Steuerrecht. Jahresabschlüsse nach Handelsrecht inkludieren mindestens eine Bilanz nebst GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) und sind für alle Kaufleute gesetzlich verbindlich. Für andere Unternehmensformen wie GmbHs als Kapitalgesellschaften oder GmbH & Co KG’s gelten je nach Größe unterschiedliche, in der Regel weiterreichende Anforderungen an den Jahresabschluss. Wir informieren Sie gerne.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ihres Unternehmens.
Liquiditätsengpässe, plötzlich auftauchende Fremdrechnungen, unfertige Leistungen nebst nicht abgegrenzten Teilrechnungen oder ein nicht konsequent geführtes Mahnwesen gehören zu den Dingen, die niemand gerne neben dem Tagesgeschäft auf dem Schreibtisch findet. Eine mitdenkende Steuerberatung beugt vor. Sie sorgt frühzeitig etwa über einfache Soll-/Ist-Vergleiche für die notwendige Transparenz. Das verschafft Sicherheit. Denn zeitnahe betriebswirtschaftliche Informationen und Fakten sind das A und O einer zielgerichteten Unternehmenssteuerung. Krisenfest durch Krisenzeiten – unsere Steuerberatung kann Ihnen wertvolle Unterstützung garantieren.
Individuelle Lösungskonzepte für unternehmerische und private Ziele.
Firmenwerte und Firmenvermögen strahlen tief in die Privatvermögen der Betriebsbesitzenden aus. Dividendenzahlungen, Anteilsverkäufe oder Überträge, Kapitalerhöhungen und deren steuerrechtliche Konsequenzen bedürfen auch bei überschaubarem Vermögen einer mittel- und langfristig angelegten Strategie. So bewirken etwa das vorzeitige oder tatsächliche Be- und Vererben von Unternehmensanteilen oder eine vereinbarte Unternehmens-Nachfolgeregelung Steuertatbestände, die nicht selten zu vermeidbaren Vermögensverlusten führen. Unsere Expertise hilft Ihnen, sich und Ihre Familie vor unbedachten privaten Vermögensrisiken zu schützen und zum Beispiel einen steueroptimierten Unternehmensübergang sicherzustellen.
Rechtsformoptimierung.
Welche Rechtsform bringt unser Unternehmen und mich persönlich dem Ziel einer Steuerreduktion am nächsten? Führt die Priorisierung des Steuerziels zu Zielkonflikten im Unternehmen, tangiert es den privaten Vermögensaufbau? Wie reagiert das Finanzamt auf die angestrebte Rechtsformänderung, gibt es Fristen, Checklisten oder Fallstricke? Antworten auf diese Fragen setzen eine ausgeprägte Kenntnis diverser Rechtsformen hierzulande, in Europa und weltweit voraus. Hansen Schulz & Kollegen beraten Mandanten seit Jahrzehnten sachkundig und kompetent in allen Formen der Rechtsformoptimierung – vom Erstgespräch bis zur finalen Umsetzung.
Finanzbuchhaltung.
Die Finanzbuchhaltung ist wesentlicher Teil des Rechnungswesens und dokumentiert unter anderem die Rechnungslegung nach außen. Die Finanzbuchhaltung erfasst chronologisch alle Geschäftsfälle nach deren Eingang und liefert Grundlagen für den Jahresabschluss, denn sie umfasst neben der Gewinn- und Verlustrechnung auch das Schlussbilanzkonto. Die Finanzbuchführung ist für Kaufleute verpflichtend und für verschiedene Unternehmensrechtsformen gesetzlich vorgeschrieben.
Selbstverständlich sorgen wir für die GoBD*-konforme Buchhaltung bei den uns anvertrauten Mandaten. Wir garantieren die den Richtlinien entsprechende Arbeitsweise nach der GoBD und den Einsatz der entsprechenden Software. Die geforderte revisionssichere Archivierung gewährleisten wir ebenso, wie eine vollständige Verfahrensdokumentation.
Lohnbuchhaltung und Lohnoptimierung.
Berücksichtigt man die Tatsache, dass in Dienstleistungsunternehmen zwischen 52 und 60 % der Kosten auf Mitarbeitergehälter anfallen, erklärt sich die enorme Bedeutung der Lohnbuchhaltung nahezu von selbst. Präzision, Genauigkeit und Zuverlässigkeit spielen hier eine zentrale Rolle. Nicht zuletzt, weil sensible Themen wie die termintreue Entlohnung für geleistete Arbeit, Urlaubsansprüche oder sauber geführte Arbeitszeitkonten das Arbeitsklima innerhalb der Firma maßgeblich mitbestimmen.
Ebenso wie Gehaltsvergleiche oder Lohnoptimierungen, gehören Zahlen, Daten und Fakten der Lohnbuchhaltung in diskrete datenschutzgesicherte Routinen.
Gewinnermittlung.
„Wofür mache ich das eigentlich alles?“ Eine Frage, der wir in der Mandantschaft nur begegnen, wenn das betriebswirtschaftliche Ergebnis konträr zum persönlichen Einsatz erlebt wird. Leistungsstarke Frühwarnsysteme, wie das Gewinn-/Verlust-Monitoring, gehören daher zu den selbstverständlichen Aufgaben einer verantwortungsvoll arbeitenden Steuerkanzlei. Ergebniszahlen jedoch spiegeln nur eine Seite der Medaille wider. Interessant und wegweisend sind unsere Analysen und Gespräche, die die aktuelle Situation offenlegen, bewerten und zielorientiert klären. Übrigens: Gerade positive Zeiten eignen sich exzellent für Veränderungsprozesse – wir stehen gerne an Ihrer Seite.
Prozess- und DigitalisierungsBeratung.
Aus Erfahrung wissen wir, wie schwer sich Unternehmerinnen und Unternehmer tun, bei eingeschliffenen Prozessen trotz besseren Wissens „die Axt anzulegen“. Das Nichtbeseitigen kostenintensiver, längst überflüssiger Hierarchieebenen oder das konsequente Verschieben der Einführung einer betriebswirtschaftlich überfälligen Software-Lösung, stehen dem Wunsch nach einer optimierten Firmenentwicklung im Weg. Wir unterstützen Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei, interne Zielkonflikte zu lösen. Eine Verschlankung der Prozesse einzuleiten und diese dann digitalisiert neu zu implementieren.
Unternehmensnachfolge.
Nimmt man die Zahlen aus einer KFW-Studie des Jahres 2020* wollen 842.000 Inhaber der insgesamt etwa 3,8 Millionen mittelständischen Unternehmen ihren Betrieb aus Altersgründen bis zum Jahr 2025 aufgeben. 62 % davon planen, eine Unternehmensnachfolge zu organisieren. Die KfW Research ermittelte im Jahr 2021, dass gut 50 % der Eigner konkret an einen Firmenübergang innerhalb der Familie denken. Hansen Schulz & Kollegen begleitet seit Jahren erfolgreich strategisch und operativ Mandanten bei der Regelung der Unternehmensnachfolge. Lassen Sie sich unverbindlich in einem Erstgespräch beraten.
(*Quelle: Deutschland startet. Die Initiative für Existenzgründer.)
Gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren.
Bestens vorbereitet, sehen gut beratene Mandanten Bescheiden vom Finanzamt gelassen entgegen. Trotzdem führen Ermessensspielräume von Finanzbehörden, fehlerhafte Bescheide oder nicht abschließend entschiedene Finanzgerichtsverfahren zu langwierigen Auseinandersetzungen. Im Rechtsschutzverfahren gegen Verwaltungsakte der Finanzbehörden unterscheiden sich zwei Rechtsbehelfsverfahren: das gerichtliche und außergerichtliche. Letzteres wird nach einem Einspruch als Vorverfahren direkt vom Finanzamt durchgeführt. Hansen Schulz & Kollegen begleitet Sie und Ihre Rechtsbeistände beratend und operativ mit umfassender Expertise durch steuerrechtliche Auseinandersetzungen bei Behörden und vor Gerichten.
Weitere Services.
- Einrichtung und Pflege des betrieblichen Rechnungswesens
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Ihres Unternehmens und steuerliche Gewinnoptimierung
- Steuerliche Zielplanung durch Quartalsauswertung und Steuerrücklagenberechnung
- Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) inkl. Besprechung
- Übernahme aufbereiteter Unterlagen, Beratung und Vorbereitung von steuerlichen Unterlagen/BWA (Bonität) für Banken und Behörden
- Regelmäßige Steuerberatung durch Buchung von Service-Paketen (Terminplanung, Wiedervorlage und Erinnerung an Steuer- und Beratungstermine)
- Helfer in allen Steuer-Notsituationen
Das Steuerrecht auf Ihrer Seite.
Im Fall der Fälle sorgen wir dafür, dass Sie zu einem Optimum an Recht kommen. Wir vertreten Sie:
- vor Behörden und Kreditinstituten
- Finanzämtern und Finanzgerichten
- in allen Antragsverfahren und
- Einspruchs- und Klageverfahren