Willkommen bei der Steuerberatung
Hansen Schulz & Kollegen.
BERATUNG?
CHEFSACHE!
Unsere Mandantschaft schätzt den Vorzug einer individuellen Betreuung. Jede Beratung erfolgt durch ein persönliches Gespräch mit Kathrin Müller oder Lars Hansen.
KOMPETENZ MIT BRIEF
UND SIEGEL.
Zertifiziert nach ISO 9001:2015 für Gewinnermittlung, Bilanzen, Finanz- und Lohnbuchhaltungen, Steuererklärungen und steuerliche Gestaltung.
Handelsblatt: Beste
Steuerberater 2018-2024.
Das Handelsblatt hat Hansen Schulz & Kollegen GmbH zum siebten Mal in Folge mit dem Siegel „Beste Steuerberater“ ausgezeichnet.
Erfolgreich.
Freundlich. Digital.
Wir verbinden gute Tradition mit Innovation: Die DATEV eG hat Hansen Schulz & Kollegen erneut das Siegel „Digitale DATEV-Kanzlei 2024“ verliehen.
hier erfahren sie noch etwas mehr über Hansen Schulz & Kollegen
Sie haben noch einiges vor?
Wir halten Ihnen den Rücken frei!
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Services
Branchen
Lars Hansen
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Geschäftsführer
Kathrin Müller
Steuerberaterin
Geschäftsführerin
Björn Schulz
Steuerberater
Geschäftsführer
Jörg Schulz
Steuerberater
Geschäftsführer
Services
Inhaber
Services
Branchen
Steuergestaltung
Steuerberatung
Digitale Welten
DATEV/Formulare
Branchen
Inhaber
Services
Branchen
Handwerk
Baugewerbe
IT-Firmen
Heilberufe
Handel & Einzelhandel
Dienstleistung
Franchise-Unternehmen
Industrie
„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig !“
Aktuelles
Aktuelle Steuertipps für Unternehmer.
Mit unserer, im Quartalsrhythmus erscheinenden, Depesche, erhalten Sie praktische Tipps und komplexes Fachwissen anschaulich dargestellt. Steuerliches Fachwissen zu Tendenzen und Novellen des Steuerrechts. Ratgeber in interessanten betriebswirtschaftlichen Fragen. Tipps zu praktischen Auswirkungen der Rechtsprechung.
steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen.
Überblick über die Neuregelungen ab 2022 bzw. 2023. Private Hausbesitzer, die eine Photovoltaikanlage errichten und den erzeugten Strom ganz oder teilweise in das Stromnetz des örtlichen Grundversorgers einspeisen, müssen sich auch mit steuerlichen Fragen beschäftigen, denn sie werden steuerlich zum Unternehmer.
Sonderinformation zur Inflationsausgleichsprämie
Die Bundesregierung hat aufgrund der gestiegenen Preise und den damit einhergehenden realen Einkommensverlusten der Beschäftigten eine sogenannte Inflationsausgleichsprämie beschlossen. Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei zahlen.